Darum geht zu allen Völkern, und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. (Mt 28,19)
Die Geburt eines Kindes ist eine große Freude für die Eltern und die Familie, auch für uns als Pfarrgemeinde. In jedem Kind, das geboren wird, erkennen wir etwas von der Liebe und von der Größe Gottes.
Im Sakrament der Taufe schließt Gott mit dem Menschen einen Bund fürs Leben. Ob als kleines Kind, als Jugendlicher oder als Erwachsener - immer nimmt uns Gott als sein Kind an. Damit ist die Taufe das Sakrament der bedingungslosen Liebe Gottes zu uns Menschen.
Der Wunsch, ein Kind bzw. sich selbst taufen zu lassen, setzt zum einen eine bewusste Entscheidung voraus, macht aber zugleich auch eine entsprechende Vorbereitung erforderlich auf dieses großartige und wunderbare Geschehen.
In unseren Pfarreien gibt es monatliche Tauftermine. Um einen verbindlichen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro. Dort erfolgt auch die Anmeldung.
Wenn Ihr Entschluss zur Taufe feststeht, sind folgende Dinge erforderlich:
Die Anmeldung der Taufe im Pfarrbüro. Kommen Sie dazu bitte persönlich während der Bürozeiten vorbei und bringen Sie die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, sowie - falls vorhanden - Ihr Stammbuch mit.
Nach der Anmeldung vereinbart der Seelsorger, der Ihr Kind taufen wird, mit Ihnen ein Taufgespräch. Dieses findet entweder bei Ihnen zu Hause oder im Pfarrhaus statt. Hierbei geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen, um Glaubensfragen und um die Bedeutung, die Teile und die Symbolik der Taufe geht. Es wäre schön, wenn dabei die Taufpatin, der Taufpate anwesend wäre. An der Gestaltung der Taufe dürfen Sie sich gerne mit Texten, Fürbitten und Liedern beteiligen.
Ein wichtiger Hinweis über das Patenamt: Das Patenamt kann jeder katholische Christ übernehmen, der selbst getauft und gefirmt und mindestens 16 Jahre alt ist. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein Patenamt übernehmen. Von jedem Paten brauchen wir eine Patenbescheinigung. Diese stellt das Pfarramt am Wohnsitzort des Paten aus.